Buchführung

Als Unternehmen haben Sie die Pflicht zur Buchführung und fristgerechten Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Hierbei werden Sie selbstverständlich von uns unterstützt.

Die gängigen Grundsätze der Buchführung sind Klarheit, Prüfbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit und die Dokumentation der Änderungen. Alle Geschäftsfälle müssen durch die Buchführung transparent und nachvollziehbar gemacht werden. Deshalb gilt: keine Buchung ohne Beleg. Dies führt zu einer größeren Sicherheit bei etwaigen Rückfragen – und gerade für den Kontakt mit dem Finanzamt sollte jede Buchung belegbar sein.

Vollständigkeit bedeutet, dass die Aufbewahrungsfristen für Dokumente und Belege eingehalten werden, dass die entsprechenden Konten zügig gebucht werden und ein nachvollziehbares System in der Ordnung der Belege existiert. Dabei sollen die Geschäftsfälle sowohl rechnerisch wie sachlich korrekt aufgezeichnet werden. Damit zusammenhängend sind die Grundsätze von Klarheit und Überprüfbarkeit; auch Außenstehende sollen mit dem nötigen Fachwissen in der Lage sein, die Abläufe in der Buchführung schnell nachzuvollziehen. Letztlich ist die Form der Aufzeichnung eine Grundlage für die Sicherheit der Informationsentnahme aus den Büchern – es sollte sich nicht um leicht manipulierbare oder anfällige Medien handeln. Alle diese Grundlagen und Arbeitsweisen sind selbstverständlich für uns.

Kontaktieren Sie uns!


Unsere Dienstleistungen zum Rechnungswesen umfassen grundsätzlich das Prüfen der vom Mandanten eingereichten Belege, da Buchen aller Geschäftsvorfälle (Beleg, Kontoumsätze, Kasse) sowie der Anlagegüter, das Prüfen der Buchungen auf Plausibilität und Korrektheit der Buchungssachverhalte sowie Informationen – hier auf unserer Homepage – über gesetzliche Änderungen.

Hier sehen Sie einen Auszug aus unserem Dienstleistungskatalog rund um das Thema Buchführung:

Unsere Leistungen im Detail

  • Buchen der Einnahmen und Ausgaben
  • Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Erstellung von Zusammenfassenden Meldungen (ZM)
  • Aufstellung des Anlagevermögens inkl. monatlicher Abschreibungsberechnung
  • Kostenstellen- / -trägerrechnung



Durch eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung lassen sich Trends im Positiven wie im Negativen anhand des Vorjahresvergleiches erkennen; der Unternehmer kann bei Bedarf rechtszeitig reagieren. Durch ständigen Kontakt zu unseren Mandanten werden monatliche Rückfragen bearbeitet und geklärt. Somit wird gewährleistet, dass die Unterlagen stets aktuell und richtig sind – so, wie es sich für eine ordnungsgemäße Buchführung gehört. Sofern Sie über die dargestellte Buchführung hinausgehende Auswertungen wünschen, wie z.B. Branchen-auswertungen oder Auswertungen in fremder Sprache, sprechen Sie uns an.

Standard-Auswertungsvarianten

  • Betriebswirtschaftliche Auswertung mit Vorjahresvergleich
  • Summen- und Saldenliste
  • Hinweise auf fehlerhafte Belege und Rechnungen
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Zusammenfassende Meldung (ZM)
  • Offene-Posten-Liste (OPOS)


Durch den Einsatz modernster Datenverarbeitungsprogramme können die Mandanten an uns zeitnah die digitalisierten Belege bereitstellen, welche von uns mit „Unternehmen online“ weiter verarbeitet werden. Sofern Sie dies wünschen, nehmen Sie Kontakt mit unserer Steuerkanzlei auf.